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2970 Monteurzimmer mit TV gefunden (von 3473)

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Monteurzimmer mit TV

Ein TV-Gerät, also ein Fernseher, gehört zu den gängigsten Ausstattungsmerkmalen eines Monteurzimmers. Oft beinhalten Zimmer neben TV- auch Radiogeräte. Doch hier gibt es als Vermieter ein paar Dinge zu beachten. Insbesondere ist das der Rundfunkbeitrag.

Monteurzimmer mit TV

Wie hoch ist die Rundfunkgebühr (früher GEZ-Gebühr) für Monteurunterkünfte?

Der zu entrichtende Rundfunkbeitrag wurde Anfang 2013 eingeführt. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verlangt pauschal von jedem Vermieter einer Ferienunterkunft einen Betrag von 17,50 Euro monatlich, also 210 Euro jährlich. Bezahlt wird normalerweise per Sepa-Lastschrift in der Mitte von drei Monaten ein Betrag von 52,50 Euro. In diesem Betrag ist der Konsum aller Medien wie Fernseher, Radio und WLAN inbegriffen.

Logo ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Für welche Monteurwohnungen muss der Beitrag gezahlt werden?

Dieser Rundfunkbeitrag muss grundsätzlich für jede Wohnung entrichtet werden, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Geräte oder von der Anzahl Ihrer Gäste. Eine Monteurwohnung mit folgenden Voraussetzungen ist beitragspflichtig:

  • es handelt sich um eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit,
  • welche zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
  • einen eigenen Eingang hat und
  • nicht ausschließlich über private Wohnräume des Vermieters begehbar ist.

Auch Anbieter von beispielsweise Wohnwagen als Monteurunterkünfte sind zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Nutzungsabhängige - nach der Anzahl der Empfangsgeräte definierte - GEZ-Gebühren gibt es seit 2013 nicht mehr.

Wann ist ein Monteurzimmer nicht beitragspflichtig?

Beitragsfrei ist ein Monteurzimmer, welches sich im selben Haus befindet, in dem auch der Vermieter seinen privaten Haushalt führt, für welchen dieser bereits einen Beitrag leistet. Der private Haushalt ist in diesem Fall als Betriebsstätte zu sehen, für die kein Beitrag erhoben wird.

Die erste Ferienwohnung ist in dem Fall immer beitragsfrei. Ab der zweiten zu vermietenden Wohneinheit wird jedoch auch hier ein Rundfunkbeitrag in Höhe eines Drittelbeitrages, also 5,83 Euro für jede weitere Ferienwohnung erhoben.

Monteurunterkunft mit TV-Gerät

Monteurunterkunft mit TV-Gerät

Ein TV-Gerät gehört zur Standardausstattung bei den meisten Monteurunterkünften. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden.

Private Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Für privat genutzte Ferienhäuser und Ferienwohnungen war in der Regel ein eigener Beitrag zu entrichten. Fällig wurde auch hier der übliche Beitrag in Höhe von 17,50 Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das allerdings seit 2018 mit dem Grundgesetz nicht mehr ohne Weiteres vereinbar. Eigentümer privat genutzter Ferienunterkünfte können seit dem 18. Juli 2018 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen stellen.

Hier können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung stellen

Saisonale Vermietung von Monteurzimmern

Vermieten Sie Ihre Monteurzimmer nicht ganzjährig, können Sie sich von den Rundfunkbeiträgen freistellen lassen. Hierfür wird ein Zeitraum von mindestens 3 Monaten anberaumt. Um sich freistellen zu lassen, benötigen Sie allerdings eine Bestätigung Ihrer Gemeinde.

Beispiele für Fernseher in unseren Monteurzimmern

Was passiert, wenn Sie bisher keine Rundfunk-Gebühren gezahlt haben?

Grundsätzlich sind Sie verpflchtet, dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Vermietung von Monteurzimmern bzw. Monteurunterkünften zu melden. Wenn Sie dies versäumt haben, können Ihnen auch mehrere Jahre rückwirkend Gebühren berechnet werden. Sollte man Ihnen Vorsatz nachweisen, ist sogar für drei Jahre rückwirkend ein Säumniszuschlag möglich, der doppelt so hoch ist wie die Rundfunkgebühr selbst.

Seien Sie also ehrlich und melden Ihre Monteurunterkunft an. In diesem Fall wird man Ihnen aller Voraussicht nach keinen Vorsatz unterstellen.

Hier können Sie eine Monteurwohnung anmelden