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Wohnung als Monteurunterkunft anbieten: Was erlaubt ist und was unbedingt beachtet werden sollte

Wohnung als Monteurunterkunft anbieten: Was erlaubt ist und was unbedingt beachtet werden sollte - monteur-zimmer.info

Es gibt zahlreiche gute Gründe, eine Wohnung als Monteurunterkunft anzubieten. Neben der hohen Flexibilität sind attraktive Mieteinnahmen als passives Nebeneinkommen unter anderem gute Argumente, um über die Vermietung einer Monteurwohnung nachzudenken.

Doch was gibt es zu beachten? Darf jede Wohnung als Monteurunterkunft angeboten werden? Und welche rechtlichen Bestimmungen sollten nicht außer Acht gelassen werden?

Eigentumswohnung oder Mietwohnung: Wichtige Fragen vorab

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Eigentums- oder Mietwohnung als Monteurunterkunft nutzen möchten. Beides ist möglich, sofern Sie ein paar wichtige Regeln beachten und die beteiligten Personen miteinbeziehen.

  • Eigentumswohnung als Monteurzimmer: Sollten Sie nicht der alleinige Eigentümer sein, klären Sie unbedingt mit den Miteigentümern ab, ob sie der Vermietung an Monteure zustimmen und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

    In einer größeren Eigentümergemeinschaft – beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus – prüfen Sie zunächst die Teilungserklärung auf mögliche Hürden. Im Anschluss sollten Sie sich von allen Eigentümern der Gemeinschaft eine schriftliche Zustimmung einholen.

  • Mietwohnung für Monteure: Als Mieter einer Wohnung benötigen Sie zwingend die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters, dass Sie die Wohnung an Monteure zwischenvermieten dürfen. Übergehen Sie Ihren Vermieter, kann das zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung der Wohnung führen. Damit übernimmt Ihr Vermieter außerdem die Verantwortung hinsichtlich der Klärung möglicher Punkte in einer Teilungserklärung oder gegenüber der übrigen Eigentümergemeinschaft.

Was spricht gegen eine Vermietung an Monteure in einer Eigentümergemeinschaft?

Besonders in langjährigen, vertrauten Eigentümergemeinschaften können Monteurwohnungen negativ auffallen: Häufige Mieterwechsel können das Sicherheitsbedürfnis und den Gemeinschaftssinn mancher Bewohner stören.

Die Sorge vor Lärm, schlechtem Umgang mit Gemeinschaftseigentum, falscher Mülltrennung oder Schmutz kann ebenfalls zu Unbehagen der Bewohner führen.

Versuchen Sie möglichst viele dieser Punkte im Vorfeld zu klären: Hinterlegen Sie eine ausgedruckte Hausordnung mit Hinweisen zu Ruhezeiten und zur Mülltrennung in der Monteurunterkunft.

Sprechen Sie diese Punkte zum Beispiel auch bei der Schlüsselübergabe an oder versenden Sie mit dem Self-Check-In eine kurze Nachricht mit den wichtigsten Punkten. So umgehen Sie mögliche Verärgerungen der Hausbewohner und räumen potenzielle Reibungspunkte direkt aus dem Weg.

Rechtliche Grundlagen vor der Vermietung eines Monteurzimmers klären

Je nach Stadt oder Kommune gelten andere Regeln und oft sind auch andere behördliche Stellen zuständig.

In Ballungsräumen ist es beispielsweise aufgrund des knappen Wohnungsangebots oft untersagt, Monteurzimmer oder andere Ferienunterkünfte anzubieten. Die Wohnungen sollen dauerhaft als Wohnraum zur Verfügung stehen.

Als angehender Vermieter sollten Sie zunächst Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung aufsuchen und sich dort die zuständige Stelle nennen lassen. Am besten bringen Sie zum vereinbarten Termin sämtliche Unterlagen und Dokumente mit, die für die Vermietung relevant sein könnten. Verläuft der Termin positiv, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung für Ihre Unterlagen, die Sie bei Bedarf jederzeit vorzeigen können.

Lassen Sie sich auch unbedingt zu möglichen Sonderregelungen beraten, die Ihr Stadtgebiet betreffen. Besonders in Großstädten ist das keine Seltenheit und sollte vor einer möglichen Vermietung genau überprüft werden.

Nutzungsänderung zum Monteurzimmer

Monteure gelten als Feriengäste

In der Regel bieten Sie Ihre Monteurwohnung für eine vorab definierte, zeitlich begrenzte Dauer an. Darum werden Monteurunterkünfte ähnlich wie Ferienwohnungen behandelt und sind rechtlich meist gleichgestellt.

Sobald Ihnen die Zusage einer Firma vorliegt, die Ihre Wohnung für ihre Mitarbeiter mieten möchten, sollten Sie vor der Anreise der Monteure alle wichtigen Punkte und auch die Zahlungsmodalitäten klären. Schicken Sie der zuständigen Person im Unternehmen rechtzeitig den Mietvertrag über die vereinbarte Zeit zu und denken Sie unbedingt an Themen wie beispielsweise die Kaution, Versicherungen und Haftung im Schadensfall.

Muster-Mietvertrag für Monteurwohnungen

Steuern bei der Vermietung von Monteurwohnungen

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, fallen auch bei Kurzzeitvermietungen sogenannte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an. Sie sind rechtlich dazu verpflichtet, diese in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Prüfen Sie auch, ob möglicherweise eine Bettensteuer oder eine City-Tax in Ihrer Stadt erhoben wird, um auf der sicheren Seite zu sein.

Eine Vermietung an Monteure kann eine hervorragende Möglichkeit sein, um Wohnungsleerstand zu vermeiden und um maximal flexibel zu bleiben. Sofern Sie ein paar rechtliche Kernfragen vorab klären, Genehmigungen einholen und offene Fragen mit der Nachbarschaft besprechen, sollte einer stressfreien Vermietung nichts mehr im Wege stehen.

Redakteur monteur-zimmer.info Florian Böttger

Redakteur: Florian Böttger

Chefredakteur

Über Florian Böttger

Florian Böttger (* 31. März 1981 in Hamburg) ist Softwareentwickler, Autor und Geschäftsführer der Galaxia GmbH, die seit 2012 Monteurzimmer-Portale betreibt. Er ist für die Strategie- und Projektentwicklung zuständig. Seit 2018 ist er Chefredakteur von monteur-zimmer.info

Über uns

Monteur-Zimmer.info ist ein Portal für Monteurzimmer, Monteurwohnungen & Monteurunterkünfte, welches im Jahr 2018 gegründet wurde und heute über 3.500 Unterkünfte für Monteure, Handwerker und Reisende in 14 europäischen Ländern präsentiert.

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