Wenn Ihr Übernachtungsgast eine Rechnung haben möchte, stellt sich bei vielen Vermietern die Frage "Muss ich eine Rechnung ausstellen oder genügt eine Quittung?". Insbesondere Gäste, die für Ihren Arbeitgeber unterwegs waren, erwarten einen Beleg über die Übernachtungskosten in Form einer Quittung oder Rechnung.
Wann eine Quittung ausreichend ist
Bei einer privaten Vermietung, also wenn Sie keinen Gewerbebetrieb angemeldet haben, ist das Ausstelllen einer Quittung ausreichend. Damit bestätigen Sie den Erhalt der Kosten für die Vermietung Ihrer Monteurwohnung.
Die Quittung ist das Bekenntnis des Gläubigers, die Leistung erhalten zu haben. Laut § 368 BGB steht jeder Person, die eine Leistung erbringt, eine Quittung zu.
Vier zentrale Merkmale muss eine Quittung beinhalten:
- Das Wort "Quittung",
- Betrag in Ziffern und Worten,
- Name des Schuldners (von),
- Zweck der Quittung (für),
- Ort und Datum der Zahlung,
- Adresse und Unterschrift des Zahlungsempfängers.
So füllen Sie eine Quittung korrekt aus. Beispiel:
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Hier finden Sie eine Muster-Quittung als Vorlage zum Ausdrucken.
Fehlerhaft ausgestellte Quittungen können zum Verlust des Vorsteuerabzugs oder zu Steuernachforderungen vom Finanzamt führen. Keinesfalls dürfen Sie unberechtigt einen Steuersatz angeben, wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind. Private Vermieter und Kleinunternehmer dürfen auf Quittungen keinen Steuersatz angeben. Wer dies doch tut, schuldet dem Finanzamt die angegebene Umsatzsteuer.
Mehr zur Umsatzsteuer bei der Monteurzimmer-Vermietung
Wann Sie eine Rechnung ausstellen müssen
Vermieten Sie gewerblich, sind Sie dazu verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.
Häufige Fragen zum Thema Rechnung für ein Monteurzimmer ausstellen
Wie erstelle ich eine korrekte Rechnung?
Auf einer Rechnung müssen diverse Angaben wie eine fortlaufende Rechnungsnummer, Name und Adresse der Mieter/Rechnungsempfänger, die Steuernummer beziehungsweise USt-ID des Vermieters und Angaben zur Vermietung wie die Dauer, Rechnungsbetrag, Zahlungsfrist und einen Hinweis auf die Umsatzsteuerschuld der Mieter/Rechnungsempfänger enthalten sein.
Wann muss ich als Vermieter eine Rechnung ausstellen?
Wenn Ihre Unterkunft gewerblich an Monteure und Handwerker vemietet wird, greift die gesetzliche Pflicht, Rechnungen auszustellen.
Muss man bei privater Vermietung eine Rechnung schreiben?
Nein. Werden Monteurzimmer privat vermietet, muss keine Rechnung ausgestellt werden. In diesem Fall genügt eine Quittung.
Wann Quittung und wann Rechnung?
Eine Quittung wird bei privater Vermietung ausgestellt, eine Rechnung bei gewerblicher Vermietung.
Kann ich als Privatperson eine Quittung ausstellen?
Ja, Privatpersonen können Quittungen ausstellen. Eine Quittung bescheinigt, dass Sie den vereinbarten Geldbetrag für die Übernachtungen von Ihrem Gast erhalten haben.
Wie schreibt man eine Quittung?
Eine Quittung beinhaltet eine fortlaufende Quittungsnummer, das Datum der Ausstellung, Name und Anschrift des Vermieters und des Quittungsempfängers, die Beschreibung erbrachter Leistungen, die Summe sowie eine Unterschrift des Quittungsausstellers.
Ausführlichere Informationen zum Thema: Rechnung / Quittung für Monteurzimmer richtig schreiben