Monteurunterkünfte ohne einen Fernseher oder schnelles WLAN, das störungsfreies Streamen ermöglicht, sind heute eher die Ausnahme. Mobile Endgeräte sind fest in unseren Alltag integriert und auch aus einem Monteurzimmer nicht mehr wegzudenken: Ob das Abrufen von geschäftlichen oder privaten E-Mails, Online-Banking, das Streamen der Lieblingsserie, das Kontakthalten zu Familie und Freunden, Bestellungen bei Lieferdiensten und andere Online-Einkäufe – Feriengäste setzen in der Regel eine schnelle und stabile Internetverbindung in ihrer Unterkunft voraus.
Viele Monteurzimmer-Vermieter übersehen dabei schnell den Rundfunkbeitrag – und das kann teuer werden.
Wann müssen Rundfunkbeiträge für Monteurunterkünfte gezahlt werden?
Grundsätzlich gilt: Sobald eine Zweitwohnung an Monteure oder Feriengäste vermietet wird, gilt sie als Betriebsstätte.
Die gute Nachricht: Die erste Ferienwohnung ist in der Regel gebührenfrei – unabhängig davon, ob diese Wohnung privat oder gewerblich vermietet wird. Sie wird als sogenannte „erste Ferienwohnung pro Betriebsstätte" bezeichnet.
Bieten Vermieter allerdings mehr als eine Wohnung für Monteure oder Feriengäste an, sind diese Wohnungen beitragspflichtig und es fällt der sogenannte „Drittelbeitrag” an. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die weiteren Wohnungen im gleichen Haus, auf dem identischen Grundstück oder in einer anderen Stadt befinden.

Wie teuer ist der Rundfunkbeitrag für eine Monteurwohnung?
Sobald mehr als eine Wohnung zur Vermietung genutzt wird, fallen GEZ-Gebühren für Monteurzimmer an. Derzeit liegen diese bei 6,12 € pro Monat und Unterkunft (Stand 03/2026).
Vergessen Monteurzimmer-Betreiber, ihre Zweitwohnung anzumelden oder die Beiträge regelmäßig zu zahlen, sind kostspielige Nachforderungen die Folge.
Checkliste für den schnellen Überblick
| Ausgangslage der Vermietung | Beitragspflicht? |
| Ein Monteurzimmer im eigenen Haus | Nein |
| Zwei Monteurwohnungen im eigenen Haus | Ja |
| Eine Monteurunterkunft in einer anderen Stadt | Nein |
| Zwei oder mehr Monteurwohnungen in anderen Städten | Ja |
GEZ in der Preiskalkulation des Monteurzimmers berücksichtigen
Vermieter können die Rundfunkgebühren für Monteurzimmer bei der Preisgestaltung ihrer Unterkunft berücksichtigen: Hier spielen verschiedene Faktoren wie der Standort der Monteurwohnung und die Infrastruktur eine Rolle. Aber auch die Einrichtung oder die Ausstattung dürfen durchaus in die Berechnung mit einfließen.