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Wichtige Versicherungen für Monteurzimmer-Vermieter

Wichtige Versicherungen für Monteurzimmer-Vermieter - monteur-zimmer.info

Wer ein Monteurzimmer vermietet, sollte auf verschiedene Versicherungsangebote zurückgreifen. Es gibt genügend Gefahrensituationen, die eine Versicherung rechtfertigen. Monteurzimmer, die an Touristen, Geschäftsreisende oder Monteure vermietet werden, sind für Vermieter lohnenswert. Die richtigen Versicherungen sichern gegen verschiedene Risiken ab. Dabei geht es um die Absicherung des Vermieters auf der einen Seite, aber auch um die Versicherung der Immobilien und der Mieter. 

Wohngebäudeversicherung

Eine wichtige Versicherung für Monteurunterkünfte ist die Wohngebäudeversicherung. Von ihr werden Schäden abgedeckt, die am stehenden Gebäude entstehen. Das betrifft auch Schäden, die nicht sofort offensichtlich sind. Relevant ist diese Versicherung allerdings erst, sofern der Vermieter auch Besitzer des Gebäudes ist. Andernfalls liegt die Versicherungspflicht bei der Hausverwaltung.

Die Wohngebäudeversicherung deckt Wasserschäden, Feuerschäden, Unwetterschäden und elementare Schäden ab. Sie kann individuell angepasst werden, indem auf einige Aspekte bei der Versicherung verzichtet wird. Gibt es Unwetter oder einen Sturm infolge dessen, Blitzeinschläge oder Schäden durch Schnee entstehen, ist die Wohngebäudeversicherung vorteilhaft. Je nach Lage des Monteurzimmers sind für den Vermieter bestimmte Versicherungsaspekte relevant. Liegt die Monteurwohnung in der Nähe eines Flusses oder des Meeres, sollte eine Absicherung gegen Hochwasser erfolgen. Vorher ist es sinnvoll, sich Gedanken zu machen, welche Gefahren den Monteurzimmern drohen. Nicht nur das Zimmer, sondern auch ein Carport oder die Garage müssen abgesichert werden. Wenn genau definiert werden kann welche Gefahren dem Zimmer drohen, lassen sich auch Versicherungspunkte einsparen und die Versicherungssumme reduzieren. Der Brandschutz ist ein Aspekt, der immer wichtig ist. Zusätzliche Gästehäuser, sowie Grund und Boden sind in der Versicherung integriert. 

Unter Elementarschäden sind die Schäden zu verstehen, die von Naturgewalten ausgehen. Das betrifft Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen und andere Katastrophen. Die Deckungssummen für diese Versicherungen sind höher anzusetzen. Grund und Boden sowie die Immobilie darauf werden stark in Mitleidenschaft gezogen. Gegebenenfalls ist auch mit einem Totalverlust zu rechnen. 

Hausratversicherung 

Die Hausratversicherung sichert Schäden ab, die am Hausrat entstehen. Diese Versicherung ist für private Vermieter besonders relevant. Sie greift zum Beispiel, wenn bei einem Umzug Gegenstände beschädigt werden. Wenn sich Einrichtungsgegenstände in der Unterkunft befinden, die sich nicht so einfach ersetzen lassen ist diese Versicherung ratsam. Die Hausratversicherung deckt Feuerschäden, Wasserschäden, Schäden durch Einbruch, Unwetterschäden, Schäden durch Vandalismus und elementare Schäden ab. Über die Hausratversicherung können auch zum Beispiel Aufräumkosten oder Mietverluste durch einen Sturm, erstattet werden. Gewerblich genutzte Räumlichkeiten deckt die Hausratversicherung nicht ab. In diesem Fall sollte auf eine Inhaltsversicherung verwiesen werden. 

Inhaltsversicherung

Bei einer gewerblichen Nutzung der Immobilien muss der Versicherungsschutz von der privaten Nutzung aus erweitert werden. Das bezieht sich auf gewerbliche sowie die freiberufliche Verwendung. Der Vermieter hat in der Regel dadurch keine zusätzlichen Kosten und nur wenig zusätzlichen Aufwand. Die Inhaltsversicherung, die auch Gewerbe- oder Inventarversicherung genannt wird, sichert Geräte, Anlagen, Maschinen und anderes Inventar ab. Sie wird bei einer gewerblichen Vermietung von Monteurwohnungen und Monteurzimmern empfohlen. Ihr Schutz gilt der materiellen Betriebsgrundlage und damit der Existenz des Gewerbeinhabers. Die Inhaltsversicherung schützt vor Wasser, Sturm, Feuer, Glasbruch, Vandalismus, Hagel, Einbruchdiebstahl und Blitzschlag. Im Idealfall wird die Inhaltsversicherung zugleich mit einer Gewerbe- und Betriebsausfallversicherung bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung gekoppelt. Um die Inhaltsversicherung richtig abschließen zu können, wird empfohlen vorher eine Kalkulation durchzuführen. 

Betriebshaftpflichtversicherung 

Die Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Hauseigentümerhaftpflichtversicherung sollten Vermieter eines Beherbergungsbetriebes abschließen. Der Hauseigentümerhaftpflichtversicherung gilt für Vermieter, die nur als Hauseigentümer fungieren. Es wird gegen finanzielle Folgen im Schadensfall versichert. Kommt es aufgrund von Schäden zu einem Unfall, kann dies für den Vermieter teuer werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Hauseigentümerhaftpflichtversicherung greift im Falle von Schmerzensgeld, Schadenersatz, Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Gäste und bei Verdienstausfällen für Dritte, die von einem Schaden betroffen sind. Auch Einsprüche gegen Mitarbeiter werden von der Versicherung abgesichert. Die Haftpflichtversicherung wird auch dann relevant, wenn den Hauseigentümer keine Schuld trifft. 

Rechtsschutzversicherung 

Die Rechtsschutzversicherung sollte von Hauseigentümern abgeschlossen werden, die den Wohnraum an Monteure vermieten. Private Eigentümer sollten sich vorher informieren, was die Rechtsschutzversicherung übernimmt.

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