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Der richtige Mietvertrag für die Vermietung von Monteurzimmern

Der richtige Mietvertrag für die Vermietung von Monteurzimmern - monteur-zimmer.info

Monteurzimmer findet man heute in sehr vielen Städten europaweit zu fairen Konditionen, denn die Nachfrage nach solchen möblierten Monteurunterkünften ist in den letzten Jahren nicht nur in Deutschland sondern europaweit immer weiter angestiegen. Nicht nur für die Nutzer bieten sie eine preiswerte Unterkunft sondern sie stellen auch für die Vermieter eine äußerst lukrative Einnahmequelle dar. Dabei kann die Bereitstellung eines Monteurzimmers schnell und ohne große Komplikationen in die Tat umgesetzt werden. 

So können Privatpersonen, welche in ihrem eigenen Haus über unbewohnte Zimmer verfügen, mit diesen regelmäßige Einkünfte erzielen. Bei der Vermietung kommen auf den Vermieter jedoch auch eine Reihe von einzuhaltenden Rahmenbedingungen dazu. Vor dem Willen zum Vermieten sollte man sich jedoch informieren, ob eine Vermietung des jeweiligen Wohnraums überhaupt zulässig ist. Auf diese Weise lässt sich nicht nur Aufwand sondern auch Ärger ersparen. Ist eine Vermietung als Monteurzimmer oder Monteurwohnung zulässig, so gehört zum ersten Schritt, der Anmeldepflicht der Nutzungsänderung bei der zuständigen Behörde nachzukommen. Von der zuständigen Behörde erhält man hierzu einen speziellen Nutzungsänderungsvertrag. Dieser muss für den jeweiligen Wohnraum ausgefüllt und eingereicht werden. Daneben sind Vermieter von Monteurzimmern und Monteurwohnungen noch an weitere Gesetze und Vorschriften gebunden. Auch der richtige Vertrag für die Monteurunterkunft spielt eine wichtige Rolle. 

Der richtige Vertrag bei der Vermietung von Monteurunterkünften 

Welcher Vertrag bei der Vermietung von Monteurunterkünften zum Einsatz kommt, ist nicht pauschal zu beantworten. Für all jene, welche Wohnraum als Monteurunterkunft vermieten möchten, bietet sich ein Mietvertrag an. Wer selbst nur Mieter ist, kann mit Zustimmung des Vermieters einzelne, nicht genutzte Räume als Monteurzimmer untervermieten. In solch einem Fall bietet sich ein Untermietvertrag an. Vor allem kleine Raststätten und Pensionen, jedoch manchmal auch private Vermieter, bieten neben dem eigentlichen Wohnraum auch Serviceleistungen an. Ist dies der Fall, so kommt der Beherbergungsvertrag zum Einsatz. Übernimmt der Vermieter einer Monteurunterkunft zudem Aufgaben eines Reiseveranstalters, so kommt der Reisevertrag zum Einsatz. Beinhaltet die Monteurunterkunft ein Grundstück, welches der Monteur pflegt, so muss hier ein Pachtvertrag zum Einsatz kommen. 

Mietvertrag 

Der Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, welcher auch bei einer zeitweisen Vermietung zum Einsatz kommt. Mit der Vermietung soll häufig die Deckung der laufenden Kosten sichergestellt und ein Leerstand der Räume vermieden werden. Im Mietvertrag muss das zu bewohnende Mietobjekt sowie auch die jeweiligen Vertragspartner so genau wie möglich bezeichnet werden. Befindet sich das Monteurzimmer in einem Mehrparteienhaus, so muss hier nicht nur die Adresse aufgeführt sondern die Wohnung an sich muss konkret erkennbar sein. Absprachen über die Mietpreise gehören ebenso in solch einen Mietvertrag wie auch die Höhe dieser und die Zahlungstermine. Bei einem Monteurzimmer muss der Mietvertrag zudem die Dauer der Anwesenheit des Monteurs beinhalten. Wichtig ist dies deshalb, da der Vermieter so genau weiß, wann der Wohnraum wieder zur Vermietung bereit steht. 

Die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag für beide Parteien ergeben sich aus dem Gesetz. 

Download

Hier können Sie sich unseren Muster-Mietvertrag für Monteurzimmer zum Ausdrucken herunterladen.

Monteurzimmer-Mietvertrag

Untermietvertrag 

Für das Vermieten von Monteurzimmern muss nicht zwingend der Vermieter selbst den Wohnraum bereitstellen. Viele Mieter haben nach dem Auszug der erwachsenen Kinder oder gar bei einer Trennung vom Partner Räume, welche ungenutzt bleiben. Diese Räume können als Monteurzimmer untervermietet werden natürlich nur mit Zustimmung des Vermieters. Mit dem Untermietvertrag wird der zwischen dem Vermieter und dem eigentlichen Mieter vorliegende Kontrakt um einen dritten Vertragspartner erweitert. Verweigert der Vermieter seine Zustimmung, so darf kein Untermietvertrag aufgesetzt werden. Tut der Mieter dies dennoch, so besitzt der Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann dem Mieter sogar die Nutzung des gesamten Wohnraums untersagen. 

Im Untermietvertrag können die Kosten frei verhandelt werden, denn der Untermietvertrag ist nicht an den Mietspiegel gebunden. Bei einem Untermietvertrag handelt es sich um eine Gebrauchsüberlassung an Dritte. Diese ist im BGB ab Paragraf 540 geregelt. 

Der Vermieter muss dem Mieter die im Mietvertrag genannten Räume in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen. Daneben ist der Vermieter auch für die Sicherheit des Mieters zuständig. Diese begründet sich aus der Verkehrssicherungspflicht. 

Der Mieter hat im Gegenzug die vereinbarte Miete zu zahlen und die Monteurunterkunft vertragsgemäß zu nutzen. Bemerkte Mängel müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Instandsetzungsarbeiten sind durch den Mieter zu dulden. Ist der Mietvertrag abgelaufen, so muss der Mieter das Mietobjekt zurückgeben. 

Beendet werden kann der Mietvertrag nach Ablauf der Zeit jedoch auch durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung. Vorzeitig beendet werden können zeitlich begrenzte Mietverträge jedoch nur durch eine außerordentliche Kündigung, durch einen Aufhebungsvertrag oder durch vertraglich vereinbarte Kündigungsgründe. 

Wann keine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist

Beherbergungsvertrag 

Ein Beherbergungsvertrag wird häufig auch als Gastaufnahmevertrag bezeichnet. Angewandt wird er in der Regel dann, wenn den Gästen neben der Bereitstellung des Wohnraumes auch ein umfangreiches Leistungspaket angeboten wird. Dieses Leistungspaket ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages und kann von diesem nicht ausgenommen werden. Er entsteht in der Regel dann, wenn die Unterkunft verbindlich gebucht wird. Meist geschieht dies mündlich, indem der Gast anfragt und der Vermieter zusagt. Dieser kann natürlich auch in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Wird der Vertrag mündlich geschlossen, so werden alle wichtigen Details in der Regel in kurzen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. In manchen Fällen wird er mit einer Hausordnung ergänzt. Beim Beherbergungsvertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag, welcher wesentliche Bestandteile eines Mietvertrages enthält. Der Vermieter tritt im Beherbergungsvertrag nicht als Vermieter sondern als Gastwirt auf. Er umfasst immer ein zeitlich begrenztes Wohnverhältnis und kann nicht unbefristet abgeschlossen werden. Der Beherbergungsvertrag bestimmt sich nach § 535 BGB. 

Der Gastwirt ist hierbei verpflichtet, dem Monteur die Unterkunft für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Monteur wiederum ist verpflichtet, den hierfür vereinbarten Preis zu zahlen. Die Meldepflicht betrifft hierbei immer den Gast selbst. Dem Gastwirt gegenüber muss er sich nicht zwingend ausweisen. Der Mieter hat nicht das Recht, Besuch in seiner Unterkunft zu empfangen. Auch Übernachtungen in dieser dürfen nur durch den Mieter selbst stattfinden. 

Bei Mängeln kommt das allgemeine Mietrecht zum Einsatz. 

Die Beendigung der Beherbergung geschieht zum Ende der vereinbarten Zeit. Eine vorzeitige Beendigung kann nicht einseitig durch den Gastwirt oder durch den Gast geschehen. Ausnahme hiervon sind Gründe, welche in den AGB´s vereinbart worden sind. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Mietvertrag bei Monteurzimmern

Woher bekomme ich einen Muster-Mietvertrag für die Vermietung eines Monteurzimmers?

Es gibt zahlreiche Muster an Mietverträgen für Monteurzimmer und Ferienwohnungen zum Download. Bei uns können Sie die Vorlage eines ganz einfachen Monteurzimmer-Mietvertrags zum Ausdrucken herunterladen.
Zum Mietvertrag

Was muss in einen Mietvertrag für Monteurzimmer rein?

In einen Mietvertrag an Monteure bzw. Handwerksfirmen gehören Name und Adresse des Vermieters sowie des Mieters, die Adresse der Monteurunterkunft, Angaben zur Mietdauer sowie Informationen über den Mietpreis. Am Ende darf natürlich die Unterschrift beider Parteien nicht fehlen.

Wie sieht ein Mustermietvertrag für Monteurzimmer und Ferienwohnungen aus?

Ein Mietvertrag für Ferien- und Monteurwohnungen ist ein recht einfacher Vertrag über möbliertes Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, aus dem sich die Rechte und Pflichten für beide Parteien aus dem Gesetz ergeben. Ein Muster mit allen notwendigen Angaben finden Sie in unserem Portal zum Download.

Wofür braucht man einen Untermietvertrag?

Sie können ungenutzte Räume als Monteurzimmer untervermieten, auch wenn Sie selbst Mieter sind. Hierfür benötigen Sie aber in jedem Fall die Zustimmung Ihres Vermieters. Mit dem Untermietvertrag wird der zwischen dem Vermieter und dem eigentlichen Mieter vorliegende Kontrakt um einen dritten Vertragspartner erweitert.

Reisevertrag 

Jeder, der für längere Zeit an einen anderen Ort gehen möchte oder muss, steht vor der Wahl, ob er große Teile der Organisation einem Veranstalter überlassen oder dies in Eigenregie tun möchte. Beinhaltet der Kontrakt neben der Überlassung des Wohnraumes noch weitere Leistungen wie die An- oder Abfahrt, den Flug oder das Planen und Durchführen von Touren vor Ort bis hin zum Anbieten von Kulturprogrammen oder der Versorgung mit Nahrungsmitteln, so kommt hier der Reisevertrag zum Einsatz. Das Mietverhältnis für das Monteurzimmer an sich ist zwar Bestandteil des Reisevertrages, wird darin jedoch nicht näher ausformuliert. Die Nichteinhaltung einzelner Bestandteile dieses Vertrages lösen nicht dessen Beendigung aus, juristische Konsequenzen sind jedoch durchaus schon vorgekommen. Sinnvoll ist der Reisevertrag immer dann, wenn neben der Unterkunft ein umfangreiches Paket an Leistungen angeboten wird und der Vermieter die Rolle eines Reiseveranstalters einnimmt. Bei der Vermietung von Monteurzimmern ist diese Art von Vertrag aber unüblich.

Pachtvertrag 

Auch ein Pachtvertrag kommt bei der Vermietung von Monteurzimmern nur selten zum Einsatz und zwar nur dann, wenn neben der Nutzung des Wohnraumes auch ein Grundstück gehört, aus dem ein Ertrag gewonnen wird. Bezeichnet wird der Ertrag im üblichen Sinne mit dem Begriff Fruchtziehung. Liegt dies vor, so kann der Nutzer des Monteurzimmers das Obst und Gemüse nutzen, welches er auf dem dar Immobilie gehörenden Grundstücks findet. Im Umkehrschluss ist er jedoch auch dazu verpflichtet, sich um die Pflanzen auf dem Grundstück zu kümmern und diese zu pflegen. In der Regel findet man solche Unterkünfte in Dörfern oder kleinen Gemeinden. Der Vermieter selbst ist dabei häufig nicht direkt vor Ort wohnhaft und kann weder zeitlich noch seinen Möglichkeiten entsprechend sich um das Grundstück sowie um die Erträge kümmern. Der Vermieter überlässt in diesem Fall die Unterkunft sowie auch die Aufgabe, sich um die vorhandenen Gewächse zu bemühen, dem Mieter. Dieser ist dann berechtigt, den anfallenden Ertrag in der Zeit, in welcher er die Immobilie bewohnt, für sich zu nutzen. Die Nutzung kann hierbei selbst geschehen wie auch für den Verkauf oder für den Tausch. Zahlungen aus der Nutzung der Erträge entstehen hierbei nicht auch nicht, wenn der Mieter durch die Nutzung Einnahmen erzielt. Angewandt wird der Pachtvertrag auch dann, wenn die Fruchtentziehung bei Tieren stattfindet. Zu finden ist dies häufig bei Bauernhöfen oder bei Almhütten. Nicht nur Monteure sondern auch Wanderer oder Pilgerreisende machen sehr gern von diesen Möglichkeiten gebrauch.

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